AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – UET Dienstleistung
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner Diese AGB gelten für alle Verträge über Umzugs-, Entrümpelungs- und Transportdienstleistungen der Firma UET Dienstleistung, Inhaberin Ayse Tonaydin, Frankfurter Straße 2, 72760 Reutlingen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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§ 2 Leistungen & Beauftragung Dritter
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Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot. UET Dienstleistung erbringt die Leistungen selbst ohne Subunternehmen.
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Installationsarbeiten (Elektro, Gas, Wasser, Dübel) gehören nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Es muss vorausgesetzt sein, dass der Auftrag unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrstraßen, Straßen und Wege zur Be- oder Entladestelle müssen für Transportfahrzeuge befahrbar sein. Hauseingänge, Treppen etc. müssen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Die behördlichen Bestimmungen müssen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. UET Dienstleistung muss über mögliche Schwierigkeiten informiert werden. Ist dies nicht der Fall, ist UET Dienstleistung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder dem Auftraggeber die Kosten für Sonderaufwand nach seinem Ermessen in Rechnung zu stellen. Falls die Verhältnisse an der Be- oder Entladestelle oder die behördlichen Bestimmungen die Durchführung des Transportes nicht zulassen, ohne dass UET Dienstleistung rechtzeitig informiert worden ist, so fallen dem Absender die Kosten zur Last. Sollten besondere Raumverhältnisse (Enge des Treppenhauses, Enge des Flures, etc.) an der Ladestelle bei der Besichtigung durch unsere Akquisiteure, durch den Kunden nicht angegeben worden sein und dieses mit erheblichen Mehrleistungen verbunden ist, zählt dieses als Mehrleistung, die gesondert vergütet werden muss. Ab dem Zeitpunkt des Beginns der vereinbarten Leistung unterliegen alle erwirtschafteten bzw. ausgemachten Mittel und Güter dem Besitzanspruch des Auftragnehmers. Der Besitzanspruch aller vorgefundenen Mittel und Güter durch den Auftragnehmer ist somit eindeutig geachtet. Die vereinbarte Leistung beginnt durch die entgegennahme der Schlüssel des jeweiligen Objekts und endet mit der Schlüsselübergabe/Schlüsselrückgabe. In diesem Zeitraum verpflichtet sich UET Dienstleistung die Leistung gemäß der AGB's sowie des geschlossenen Vertrags/Angebotsbestätigung zu erbringen.
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Der Interessent ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
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§ 3 Haftung des Möbelspediteurs (Umzugsgut)
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Haftungsgrundsatz: Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451 ff. HGB für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung entstehen.
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Haftungshöchstbetrag: Die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, begrenzt (§ 451e HGB).
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Besondere Haftungsausschlüsse: Wir sind von der Haftung befreit, wenn der Schaden auf ungenügende Verpackung durch den Absender, Beförderung von Pflanzen oder Tieren oder die natürliche Beschaffenheit des Gutes (z. B. Bruch bei Glas, Funktionsstörung bei Elektronik ohne äußere Einwirkung) zurückzuführen ist.
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Schadensanzeige:
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Offensichtliche Schäden müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung in Textform gemeldet werden.
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Äußerlich nicht erkennbare (verdeckte) Schäden müssen innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung detailliert schriftlich angezeigt werden.
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Erstbezug oder sensible Böden/Wände: Bei einem Erstbezug muss der Auftraggeber die Wände, Boden und senbile Stellen selber mit Fließ, Kartonage, etc. abdecken oder die Firma UET Dienstleistung hierfür beauftragen. Geschieht dies nicht, entfällt der Schadensanspruch gegenüber der Firma UET Dienstleistungen.
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§ 4 Entrümpelung & Entsorgung
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Bei Entrümpelungen wird das Objekt nur nach Vereinbarung „besenrein“ übergeben.
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Der Kunde versichert, Eigentümer der zu entsorgenden Gegenstände zu sein oder über diese verfügungsberechtigt zu sein. Mit der Übergabe geht das Eigentum an den Gegenständen auf UET Dienstleistung über, sofern es sich nicht um gefährliche Abfälle (Sondermüll) handelt.
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Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Farben, Lacke, Öle, Chemikalien) ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht gesondert vereinbart.
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§ 5 Rücktritt & Kündigung (Kein Widerrufsrecht)
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Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über Umzugsdienstleistungen kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
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Kündigt der Kunde den Vertrag vor Durchführung, stehen dem Dienstleister die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Üblich ist eine Stornopauschale (z. B. 10 % bei Absage bis zu zwei Werktag vorher), sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
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§ 6 Zahlungsbedingungen Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, nach vollständiger Leistungserbringung sofort zur Zahlung fällig. UET Dienstleistung behält sich vor, Abschlagszahlungen oder Vorauskasse zu verlangen.
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§ 7 Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Kaufleute ist Reutlingen.
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§ 8 Zusatzleistungen und Mehraufwand
Die Firma UET Dienstleistung führt unter Wahrung des Interesses des Kunden seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Handwerksunternehmen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluss erweitert wird. Zu Zusatzleistungen gehört die Durchführung anderer als im Vertrag vereinbarter und schriftlich festgehaltener Leistungen, als auch Leistungen, deren Umfang bei der Auftragserteilung nicht eindeutig definiert wurde. Ein normaler Arbeitstag dauert 8,5 Stunden (8 Stunden Arbeitszeit zzgl. 0,5 Stunden Pause). Übersteigt die erforderliche Arbeitszeit, die vereinbarte und vorher veranschlagte Dauer kann UET Dienstleistung den Auftrag, aus Kulanz oder der Bindung an die Festpreisvereinbarung, darüber hinaus ausführen - ist jedoch nicht dazu verplichtet. Es steht UET Dienstleistung frei den Auftrag zu unterbrechen und später weiterzuführen. Jedoch ab 20:00 Uhr kann ein Aufschlag von 15% und ab 22:00 Uhr ein Aufschlag von 30% gefordert werden.
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§ 9 Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung nicht verrechenbar.
